

Aufnahmebedingungen der Dualen Ausbildung
3 Anforderungsbereiche | Jeweils 1 Kriterium
Liebe Interessierte,
✔Aus allen drei Bereichen muss mindestens eine Voraussetzung erfüllt werden:
1. Bereich: Schulabschluss
2. Bereich: Berufliche Vorbildung
3. Bereich: Praxisstelle
1. Bereich: Schulabschluss
Realschulabschluss
•
Fachschulreife
•
Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines 9-jährigen Gymnasiums
•
Klasse 10 eines 8-jährigen Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
2. Bereich: Berufliche Vorbildung
Erfolgreicher Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes
•
Berufsabschluss als Kinderpfleger/-in oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) einschlägige berufliche Qualifizierung
•
Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung "Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft" und jeweils eine praktische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen, die zur Vorbereitung auf die nachfolgende Berufsausbildung geeignet ist
•
Mindestens eine einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
•
Mindestens eine einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
•
Mindestens eine zweijährige, bei einer Teilzeittätigkeit entsprechend längere, kontinuierliche Tätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen) und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, wobei sich bei einer Tätigkeit als Tagesmutter lediglich in Teilzeitform die Mindestfrist, ab der die Berechtigung zum Besuch der Fachschule eintritt, entsprechend verlängert
•
Mindestens eine zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung; wobei auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden kann
•
Mindestens eine zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
•
Die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
3. Bereich: Praxisstelle
Den 3. Bereich garantieren wir durch unsere Kooperations-Kitas.
•
Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Trägers einer Tageseinrichtung für Kinder und dem Bewerber über die praktische Ausbildung
Quelle: www.kultusportal-bw.de

Anmeldung und Aufnahme
Zudem müssen Sie bei Ausbildungsantritt über ausreichend deutsche Sprachkenntnisse verfügen und für die Tätigkeit im Berufsfeld gesundheitlich geeignet sein.
Sie erfüllen nicht die notwendigen Voraussetzungen?
Wir vermitteln Ihnen gerne einen Platz für ein sechswöchiges oder ganzjähriges Sozialpraktikum.
Ein Ausbildungsplatz an der Privaten Fachschule für Sozialpädagogik Freiburg sichert Ihnen gleichzeitig ein Praxisplatz in einer unserer Partnereinrichtungen zu.
Mit jedem Bewerber wird dazu ein persönliches Beratungsgespräch geführt.
Bitte beachten Sie: Wir können nur vollständige Bewerbungen, aus denen hervorgeht, dass die Ausbildungsvoraussetzungen erfüllt sind, berücksichtigen. Dazu sind einzureichen:
- ausgefüllter Aufnahmebogen
- tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Zeugnisse
- Tätigkeitsnachweise für Praktika etc.
- ggfs. Nachweis über Elternschaft, sofern sie angerechnet werden soll
- zwei aktuelle Lichtbilder
Bitte senden Sie Ihre vollständige Bewerbung an:
Gesellschaft für Bildungsconcepte mbH
Riegeler Straße 2, Bauteil 2
79111 Freiburg
oder an: ausbildung@bildungsconcepte.de